Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ConIT solutions Beratungs GmbH, nachfolgend ConIT solutions genannt.

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen der ConIT solutions mit Dritten bzw. an Dritte (nachfolgend „Kunde“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen der Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt.

2. Geltungsbereich

Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien werden die im Verlauf der Zusammenarbeit wechselseitig anvertrauten, zugänglichen gemachten oder sonstig bekannt gewordenen, vertraulichen Informationen (Schriftstücke, Unterlagen, Belege, Daten etc.) vertraulich behandeln und vor unberechtigtem Zugriff Dritter schützen. Die Parteien werden die Vorschriften des Datenschutzrechts einhalten. Soweit der Kunde uns Daten zur Verfügung stellt, stellt er sicher, dass er die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhält. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter über diese Vertraulichkeitsverpflichtung unterrichten.

 4. Angebot und Vertragsabschluss

  • Angaben in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder Werbematerialien enthaltene Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.
  • Ein Vertrag bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch ConIT solutions.

5. Dienst- und Beratungsleistung

  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ConIT solutions Dienst- und Beratungsleistungen als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB durchführt, sofern nicht eine ausdrücklich hiervon abweichende vertragliche Vereinbarung besteht.
  • Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt nach zeitlichem Aufwand in Einheiten von 15 Minuten und hierbei jeweils auf die volle Einheit aufgerundet, sofern nicht im Hauptvertrag andere Vergütungsmodalitäten bestimmt sind. Hierzu wird ein Tages- bzw. Stundensatz vereinbart, zu welchem der Kunde die Leistungen in freiem Umfang bestellen kann.
  • ConIT solutions ist berechtigt, Dienstleistungen nach eigenem Ermessen durch Dritte erbringen zu lassen. Falls in diesem Fall ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister abgeschlossen wird, ergeben sich alle rechtlichen Ansprüche des Kun den hinsichtlich Dienst- und Beratungsleistungen allein aus diesem Vertragsverhältnis und sind direkt gegenüber dem Drittdienstleister geltend zu machen.

6. Preise und Zahlung

  • Sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten alle Lieferungen und Leistungen zu den Preisen zzgl. Umsatzsteuer der schriftlichen Auftragsbestätigung. Preisangaben sind in der Regel Nettopreise frei Versandstelle. Alle Versandkosten, zzgl. Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung trägt der Kunde. Gleiches gilt für im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Reise- und Übernachtungskosten.
  • Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ab Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug entstehen die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB.

7 . Lieferung und Abnahme

  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Bestellungen zu dem, in der Auftragsbestätigung genannten Liefertermin, ausgeliefert. Sämtliche Termine und Fristen für Lieferungen sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind.
  • Sofern auf Wunsch des Kunden ein Lieferauftrag von ConIT solutions storniert wird, so kann ohne weiteren Nachweis 15% des Rechnungswertes für das betreffende Produkt als Entschädigung durch ConIT solutions geltend gemacht werden. In solchen Fällen kann der Kunde jedoch nachweisen, das auf Grund der Stornierung des Kunden kein Schaden entstanden ist.

8. Gefahrenübergang

Sobald die Ware auf Wunsch des Kunden versandt wurde, geht mit Absendung die Gefahr (Sach- & Preisgefahr) in jedem Fall auf den Kunden über. Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von ConIT solutions ab, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

9. Vertraulichkeit bei Softwareprodukten

Beim Kauf eines Softwareproduktes erwirbt der Kunde neben der reinen Software in Form eines Datenträgers (z.B. Diskette oder CD) oder eines Downloads, ggf. einer Dokumentation einer Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung dieses Softwareproduktes gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung des Softwarepaketes an. Die Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers.

 10. Eigentumsvorbehalt

ConIT solutions behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Projekt- und Beratungsunterlagen, welche im Vorfeld eines Vertragsabschlusses einem Kunden überlassen werden, dürften weder anderweitig benutzt, noch Dritten zur Verfügung gestellt werden.

11. Gewährleistung

  • ConIT solutions gewährleistet, dass die gelieferten Produkte bei Gefahrenübergang frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die Gewährleistungsfrist orientiert sich an den Fristen des jeweiligen Herstellers des gelieferten Produktes.
  • ConIT solutions übernimmt die Gewähr für die Vollständigkeit und generelle Funktionsfähigkeit eines Softwareproduktes bei Lieferung. Die Haftung beschränkt sich der Höhe nach auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
  • Software-Fehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung beeinträchtigen, werden gegebenenfalls, je nach Schwere des Fehlers, entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen des Fehlers berichtigt.
  • Beim Kauf von gebrauchten Geräten oder Software sind Gewährleistungsansprüche jeglicher Art ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Haftung im Übrigen

Die Haftung von ConIT solutions beschränkt sich im Übrigen grundsätzlich auf Schäden durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, Schäden wegen Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie Schäden wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung einer für die Durchführung des Vertrags wesentlichen Pflicht beruhen, in diesem Fall beschränkt sich die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf typische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden.

13. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der  ConIT solutions zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

14. Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

15 .Sonstiges

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten an Dritte zu übertragen, es sei denn er erhält einer solchen Maßnahme eine vorherige, schriftliche Zustimmung von ConIT solutions.
  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksam- oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen wirksam.
  • Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen ConIT solutions und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen ConIT solutions und dem Kunden ist der Sitz von ConIT solutions, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Stand: April 2019